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Kassen- / Ladenwaagen

Kassen- / Ladenwaagen

Nach dem Kassengesetz gilt die Pflicht für manipulationssichere Kassensyteme und Waagen mit Kassenfunktion seit dem 01. Januar 2020. Durch zeitliche Verzögerungen im Zertifizierungsverfahren hatte das Bundesfinanzministerium im November 2019 eine Nichtbeanstandungsregelung bis 30. September 2020 getroffen. Die Übergangsfrist für GdPdU-fähige Waagen und Kassen läuft am 31.12.2022 ab.

Ziel des Gesetzes zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen, des sogennannten Kassengesetzes, vom 22.Dezember 2016 ist es, Manipulationen an digitalen Daten zu verhindern. Deswegen ist es notwendig, das elektronische Kassen- und Waagensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. In diesen werden Vorgänge im Kassensystem protokolliert und somit nachträgliche Änderungen nachvollziehbar aufgezeichnet.

Die Anschaffung der TSE (technischen Sicherheitseinrichtung) war bis bis zum 30.09.2020 nachweislich zu ordern. Siehe hierzu Veröffentlichungen des Bundesministerium für Finanzen. Fragen beantwortet Ihnen kompetent Ihr Steuerberater.

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